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[ 23.04.2010 ]
W.Hamburger: "Bescheid räumt alle Zweifel aus"Positiver Genehmigungsbescheid sichert den Wirtschaftsstandort Pitten.Grünes Licht für die Ersatzbrennstoffanlage in Pitten: Mit diesem Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung sind die W. Hamburger GmbH und die W. Hamburger Recycling GmbH zufrieden. "Das Land Niederösterreich bestätigte mit diesem Bescheid unsere Pläne für die Ersatzbrennstoffanlage eindeutig. Der vorliegende Bescheid nimmt ganz eindeutig zu den laut gewordenen Zweifeln am Projekt und am Verfahren Stellung und stellt klar, dass unsere Einreichung allen Vorschriften entsprach", erklärt Werner Ofenböck, Werksleiter der Papierfabrik in Pitten.
Mehr als zwei Jahre dauerte das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung, die Ersatzbrennstoffanlage war genauestens geprüft worden. Der vorliegende positive Bescheid fasst die Expertenmeinungen unabhängiger Sachverständiger des Landes zusammen. Der Bescheid spricht für sich selbst, daher ist er hier auszugsweise zitiert:
Bescheid im Wortlaut "Der W. Hamburger Recycling GmbH und W. Hamburger GmbH, vertreten durch Onz Onz Kraemmer Hüttler Rechtsanwälte GmbH, Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien, wird die Genehmigung für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Anlage zur thermischen Verwertung von nicht gefährlichen Abfällen samt Neben- und Begleitmaßnahmen" in den Standorten Pitten und Seebenstein erteilt." Quelle: Spruch, Seiten 1-2
"Die fachlich angestellte Prüfung des Vorhabens kommt zu dem in sich schlüssigen Ergebnis, dass das Vorhaben den geltenden Stand der Technik verwirklicht, es keine adäquate Alternative zu ihm gibt und bei projektsgemäßer Ausführung und Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt und die Interessen Dritter zu erwarten sind. Ebenso wird attestiert, dass den nach den Verwaltungsvorschriften einschlägigen Genehmigungsvoraussetzungen entsprochen wird. Diese sachverständige Beurteilung wird als glaubwürdig und wissenschaftlich begründet angesehen und angenommen." Quelle: Kapitel C, Seite 104
Zum Verfahren: "Die vom Vorhaben angesprochenen Fachgebiete wurden von über jeden Zweifel an ihrer fachlichen Kompetenz und Integrität erhabenen Sachverständigen geprüft und beurteilt. Ihre fachlichen Ausführungen zum Vorhaben fanden im Wesentlichen im Umweltverträglichkeitsgutachten gemäß §12 (1) UVP-G 2000 Eingang und entsprechen den legalen Anforderungen gemäß (5). Insbesondere wurde sämtliches im Ermittlungsverfahren unterbreitetes Vorbringen gegen das Vorhaben nachweislich gewissenhaft geprüft." Quelle: Kapitel C, Seite 101
"Die dazu eingenommenen Gegenpositionen erweisen sich augenscheinlich mehrheitlich als unsubstanziiert und stehen vielfach nicht auf gleicher fachlicher Ebene mit den angestellten sachverständigen Beurteilungen, sodass sie diese sachverständigen Beurteilungen nicht widerlegen können. Inhaltlich mangelt es sämtlichen Vorbringen erwiesenermaßen an Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit." Quelle: Kapitel C, Seite 104
Rückblick: Der Weg zum Bescheid Das Verfahren startete am 23. Oktober 2007 mit Einreichung der Umweltverträglichkeitserklärung. Die mündliche Verhandlung fand am 18. und 19. März 2009 im ÖGB-Saal in Wiener Neustadt statt, am 22. April 2010 erließ die Behörde schließlich den Bescheid, der die Anlage genehmigt. Zum Vergleich: In Deutschland dauerte die Genehmigung einer Ersatzbrennstoffanlage der Hamburger Gruppe nur wenige Monate.
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